Vereinsregister

Verfasst am 14. Juli 2001, von in Verein.

Unser Verein wurde am 12.07.2001 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Rotenburg/Fulda eingetragen. Ab sofort sind die Sport- und Freizeitfreunde Raßdorf e.V. – also ein eingetragener Verein und damit unbeschränkt rechtsfähig. Unterschied zu einem „nicht“ rechtsfähigen Verein (also kein e.V.): Wir sind jetzt eine „juristische Person“, d.h. wir können als Verein z.B. Verträge abschließen, Vermögen erwerben, Erbe oder Vermächtnisnehmer werden, klagen oder verklagt werden. Weiterer Vorteil: Die Haftung der Mitglieder ist auf das Vereinsvermögen (!) beschränkt.

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